Arbeitsstunden (4 pro Sommersaison) müssen von allen Mitgliedern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, abgeleistet werden.
Eine Arbeitsstunde wird mit dem Mindestlohn des jeweiligen Kalenderjahres vergütet. Dieser Betrag wird vor der Saison abgebucht und nach der Ableistung wieder gutgeschrieben.